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Finanzen Steuern Recht

Aus COVInsAG wird SanInsKG

eine (erneute) Krisenreaktion

Bereits mit Beginn der COVID-19-Pandemie in Deutschland sah sich der Gesetzgeber gezwungen, ein neues Gesetz zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen zu beschließen. Am 01.03.2020 trat rückwirkend das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) in Kraft.

Hamburg 2023 | Dr. iur. Christoph Morgen, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument

Die Eigenverwaltung ist keine eigene Verfahrensart, sondern eine besondere Form des Insolvenzverfahrens.

Stuttgart 2023 | Dr. iur. Christoph Morgen, Hamburg | Dr. iur. Jan Markus Planther, Frankfurt

Finanzen Steuern Recht

Das reformierte Anfechtungsrecht

Insolvenzrechtliche Anfechtungsrisiken bei der Weiterbelieferung in der Krise gebannt?

Seit dem 05.04.2017 ist das sog. „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ in Kraft getreten. Welche neuen Regelungen im Bereich der Vorsatzanfechtung sollen für eine Entschärfung des Anfechtungsrisikos sorgen und wie ist im Geschäftsverkehr mit säumigen Schuldnern umzugehen?

Hamburg 2018/2019 | Dr. iur. Christoph Morgen, Hamburg | Dr. iur. Annika Schinkel, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Eigenverwaltung

Fortführung und Sanierung von Unternehmen in „Eigenregie“ durch die Geschäftsleitung

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen („ESUG“) im Jahre 2012 ist das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in immer mehr Fällen zum Einsatz gekommen. Paracelsus-Kliniken, Beate Uhse, Air Berlin und Rickmers Holding sind nur einige jüngere Beispiele.

Düsseldorf 2018 | Dr. iur. Christoph Morgen, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Insolvenzrechtliche Anfechtungsrisiken bei der Weiterbelieferung

Erkennen und vermeiden

Lieferanten eines später insolventen Unternehmens werden in die prekäre Lage versetzt, sich in nur noch schwer überschaubarer Weise vor dem Risiko zu schützen, dass ein Insolvenzverwalter die vor der Insolvenz ihrer Kunden vereinnahmten Zahlungen durch die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen zurückverlangen kann.

Hamburg 2017 | Dr. iur. Christoph Morgen, Hamburg | Dr. iur. Annika Schinkel, Hamburg

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